Kreditfähigkeit
Die Fähigkeit eines Kreditnehmers, rechtlich bindende und wirksame Kreditverträge abzuschließen, stellt einen grundlegenden Aspekt im Kreditgeschäft dar. Dies impliziert, dass der Kreditnehmer die Bedingungen des Kreditvertrages versteht, akzeptiert und dazu in der Lage ist, die in dem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen.